Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unternehmer

Metallbau Löllmann GmbH

Mockstädter Str. 1
65931 Frankfurt am Main
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1. Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur dann Vertragsgegenstand, wenn diese abweichenden Geschäftsbedingungen schriftlich von uns anerkannt und bestätigt wurden. Im Übrigen verpflichten uns abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern nicht.

Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Die Leistungen des Unternehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Angebotsunterlagen

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

2.2. Sämtliche Nebenarbeiten (wie z.B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten etc.) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Unternehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten. Montagen, die aus vom Unternehmer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.

2.3. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sofern die Ausführungszeichnungen vom Unternehmer gefertigt werden, werden sie zur Genehmigung dem Kunden vorgelegt. Sämtliche Unterlagen, wie Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen etc. bleiben stets das Eigentum des Anbietenden und sind im Falle der Nichtbestellung sofort unaufgefordert zurückzugeben. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbietenden weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. An Zeichnungen und anderen Entwürfen behält sich der Unternehmer sämtliche Urheberrechte vor.

3. Zusätzliche Leistung

3.1 Nicht zum Umfang der Leistungen gehören die Erstellung und Lieferung einer Statik sowie Werkstattpläne und Zeichnungen. Werden solche Unterlagen vom Kunden verlangt, sind diese gesondert zu vergüten.

3.2. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Kunden auf eigene Kosten zu beschaffen und dem Unternehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4. Preise, Versand

4.1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die gesondert auszuweisen ist.

4.2. Wenn die Leistungen nicht mit Transport oder Montage angeboten sind, gelten die Preise ab den Werkstätten des Unternehmers, ohne Verpackung. Aufträge, für die feste Preise nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen berechnet. Eventuell anfallende Maut wird gesondert abgerechnet.

4.3. Soweit auf Verlangen eines Kunden nachträglich bei einem Auftrag, den wir zu festen Preisen übernommen haben, Über-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsstunden geleistet werden oder für den Kunden unvorhersehbare Arbeiten unter erschwerten Bedingungen geleistet werden müssen, ist der Unternehmer berechtigt, angemessene Zuschläge zu berechnen.

4.4 Der Unternehmer ist berechtigt, bei Dauerschuldverhältnissen sowie bei Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsschluss enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu verlangen, wenn nachstehende Positionen eine Erhöhung erfahren: Preise für das benötigte Material ab Vertragsschluss, Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen oder die Änderung der Umsatzsteuer. Scheitern die Verhandlungen, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten.

4.5 Die Gefahren des Transports trägt der Kunde. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Ware wird vom Unternehmer gegen Transportgefahren nur bei entsprechender Vereinbarung versichert. Das Be- und Entladen ist Sache des Kunden, auch bei Selbstabholung.

5. Lieferzeit und Montage

5.1. Lieferzeiten gelten ab Bestätigung des Auftrages bzw. wenn die vorgelegten bemaßten und unverbindlichen Zeichnungen genehmigt sind. Nachträgliche Änderungen verlängern die Lieferzeit entsprechend. Sofern der Kunde diese zu vertreten hat, gehen die dadurch bedingten Kosten zu Lasten des Kunden. Ereignisse höherer Gewalt, Verminderung oder Einstellung der Erzeugung, Betriebsstörungen beim Unternehmer oder seinen Lieferanten, welche die wirtschaftliche Leistung erheblich verändern, entbinden - sofern sie dauerhaft sind - den Unternehmer von der Einhaltung der Lieferfrist und berechtigen ihn, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Für nur kurzfristige Störungen und Störungen, die der Unternehmer zu vertreten hat, gilt dies nicht.

5.2. Montagen erfolgen, sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Etwa notwendige Gerüste, sowie Anschlüsse für Strom, Wasser, etc. sind vom Unternehmer zu stellen. Entstehen wegen ungenügender Vorarbeiten oder Vorbereitungen durch den Kunden für die Montage Zeitausfälle oder mehrmalige Reisen, so sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.

5.3. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und schafft er auf Verlangen des Unternehmers nicht unverzüglich Abhilfe, so kann dieser bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz verlangen oder dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werde. Für den Fall des Rücktritts bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz ebenfalls bestehen.

6. Zahlung

6.1. Falls nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen. Der Unternehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung und Montagebeginn jeweils einen Vorschuss von 30 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.

6.2. Alle Leistungen sind nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Skontoabzüge sind bei allen Zahlungen unzulässig, soweit sie nicht gesondert schriftlich vereinbart sind. Zahlungen haben ausschließlich an den Unternehmer zu erfolgen. Vertreter haben keine Inkassovollmacht.

6.3. Der Unternehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für erbrachte vertragsgemäße Leistungen zu verlangen. Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert werden

6.4. Der Unternehmer ist berechtigt, für jede Mahnung € 5,00 Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Nach fruchtloser Mahnung und einer vom Unternehmer gesetzten Nachfrist von 12 Tagen, verbunden mit einer Rücktritts- bzw. Kündigungsandrohung, ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten oder den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen und Schadenersatzansprüche gelten zu machen.

7. Abnahmeverpflichtung

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach dem Empfang eingehend zu untersuchen und dem Unternehmer nicht offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt

7.3. Werden Änderungen an den Waren vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde nicht widerlegen kann, dass der Mangel durch diese Änderung herbeigeführt wurde.

7.4. Eine Haftung für eine gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen.

7.5. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Unternehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, behält sich der Unternehmer das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsgegenstände).

8.2.Wenn der Besteller sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, insbesondere die Gefahr einer Insolvenz besteht, ist er verpflichtet, dies dem Unternehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen.

9. Gewährleistung

9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

9.2. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet der Unternehmer über die Art der Nacherfüllung und es gilt grundsätzlich § 377 HGB; Im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

10. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen und die genannten Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Unternehmers ausschließlich Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Unternehmer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Unternehmers Erfüllungsort.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahekommt.